Frankfurt am Main ist einer unserer Kernstandorte, von hier aus betreuen wir Projekte im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Die Finanzmetropole stellt uns als Gutachter vor einzigartige Aufgaben: Fassaden-PV an Bürohochhäusern, Batteriespeicher in Rechenzentren, Dachanlagen auf Messe-Hallen. Bei allen Projekten ist die Kenntnis der TAB von NRM Netzdienste unerlässlich, sie definiert die technischen Rahmenbedingungen, die wir in jedem Gutachten berücksichtigen.
NRM Netzdienste betreibt das Netz in Frankfurt am Main mit rund 760.000 Einwohnern. Die Skyline-Hochhäuser und begrenzte Dachflächen in der Innenstadt stellen PV-Projekte vor besondere Herausforderungen. In den Außenbezirken wie Nieder-Erlenbach sind die Bedingungen deutlich besser.
Die Stadt fördert Photovoltaik über den Klimabonus. Die Förderseite nennt 20 Prozent der förderfähigen Kosten für PV-Anlagen und Batteriespeicher, 30 Prozent für Solargründächer und höchstens 100.000 Euro je Liegenschaft, je zur Hälfte für Klimaschutz und Klimaanpassung. Für Mini-PV standen zuletzt keine Mittel mehr bereit. Der Antrag ist vor Beginn der Arbeiten zu stellen, die geförderte Anlage muss mindestens zehn Jahre erhalten bleiben (Förderdatenbank des Bundes). Die städtische Seite trägt den Stand Juni 2024; die aktuelle Mittellage sollte vor der Beauftragung beim Klimareferat erfragt werden.
Für Kulturdenkmäler gilt in Hessen seit dem 6. Oktober 2022 eine Richtlinie des Wissenschaftsministeriums: Die Genehmigung für Solaranlagen ist regelmäßig zu erteilen. Versagt werden darf sie nur bei erheblicher Beeinträchtigung, etwa bei herausragenden Ensembles, bei starken Eingriffen in Dachtragwerk oder Fassade oder bei Gefahr für die Standsicherheit. Vorher muss die Behörde Alternativen prüfen: Nebengebäude, untergeordnete Dachflächen, matte und farblich angepasste Module. Für Bodendenkmäler und UNESCO-Welterbestätten gilt die Richtlinie nicht.
In den Gründerzeitvierteln im Nordend, im Westend und in Sachsenhausen prüfen wir deshalb zuerst Tragwerk und Befestigung. Die Standsicherheit ist einer der wenigen Gründe, aus denen die Denkmalbehörde eine Anlage noch ablehnen kann.
| Regelwerk | Geltungsbereich | Relevanz für PV |
|---|---|---|
| VDE-AR-N 4100 | TAR Niederspannung | Pflicht: Zählerplatz, HAK, Schutzkonzept |
| VDE-AR-N 4105 | Erzeugungsanlagen am NS-Netz | Pflicht bei Anschluss an das Niederspannungsnetz |
| VDE-AR-N 4110 | TAR Mittelspannung | Pflicht bei Anschluss an das Mittelspannungsnetz |
| Ergänzende TAB NRM Netzdienste | Regionale Ergänzungen | Netzbetreiberspezifische Anforderungen |
| Anforderung | Spezifikation |
|---|---|
| Zählertyp | eHZ, Dreipunktbefestigung |
| Überspannungsschutz | Kombiableiter Typ 1+2 (Pflicht bei Neuanlagen) |
| SLS-Schalter | selektiver Leitungsschutzschalter vor dem Zähler |
| Platzreserve | 1 Platz für Smart-Meter-Gateway |
| Potentialausgleich | an Haupterdungsschiene |
Balkonkraftwerke bis 800 W können bei NRM Netzdienste im vereinfachten Verfahren angemeldet werden.
Frankfurt am Main liegt in der Amprion-Regelzone. Der zuständige Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ist die Amprion GmbH. Amprion verantwortet die Systemstabilität im Höchstspannungsnetz (220/380 kV).
| Ebene | Betreiber | Spannungsebene | Relevanz für PV/BESS |
|---|---|---|---|
| Übertragungsnetz | Amprion | 220–380 kV | Systemstabilität, EEG-Einspeisung |
| Verteilnetz | NRM Netzdienste | 0,4–20 kV | TAB, Netzanschluss, Zählerplatz |
| Kundenanlage | Anlagenbetreiber | 0,4 kV (NS) | PV-Generator, BESS, Wechselrichter |
Regionale Besonderheiten für Planung und Begutachtung in Frankfurt am Main:
Frankfurts Skyline bietet mit über 30 Hochhäusern über 100 m Höhe Potenzial für Fassaden-PV. Die vertikale Modulmontage erfordert spezielle Windlastberechnungen und Fassadengutachten nach DIN 18516.
Im Einzugsbereich des Frankfurter Flughafens gelten Blendschutzauflagen für PV-Anlagen. Reflektierende Module können Piloten und Fluglotsen blenden. Im Genehmigungsverfahren kann deshalb ein Blendgutachten verlangt werden.
In den Gewerbegebieten Fechenheim und Griesheim hängen große Dachanlagen oft am Mittelspannungsnetz. Dann gelten VDE-AR-N 4110 und die TAB Mittelspannung der NRM Netzdienste mit den dort geforderten Nachweisen und dem Schutzkonzept.
Die dichte Bebauung im Frankfurter Nordend führt zu Netzüberlastungen bei hoher PV-Einspeisung. NRM Netzdienste fordert hier zunehmend dynamische Einspeiseregelung und Q(U)-Regelung.
| Anlass | Unsere Leistung |
|---|---|
| Abnahme-Gutachten | TAB-Konformitätsprüfung, Mängelprotokoll |
| Streit mit Netzbetreiber | Unabhängige technische Bewertung |
| Anlagen ab 30 kWp, Mittelspannung, Kapazitätsengpass | Netzverträglichkeitsprüfung, Netzanalyse, Alternativkonzepte |
| Mängelgutachten | DIN VDE 0100-600, Thermografie, EL |
VDE-AR-N 4100 und 4105 (Niederspannung) bzw. 4110 (Mittelspannung) plus ergänzende TAB der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH.
Ausschließlich durch den Elektrofachbetrieb. Details: NRM Netzdienste Website.
Muss VDE-AR-N 4100 und ergänzende TAB erfüllen. Ältere Schränke (vor 2010): eHZ, Überspannungsschutz, SLS. Kosten: 1.000–2.500 EUR.
Abhängig von Anlagengröße und Fragestellung. Kontakt: info@pv-bess-assessor.com oder +49 89 97 31 37 43.
Bei Anlagen ab 30 kWp, Mittelspannung, Netzverträglichkeitsfragen, Streitigkeiten mit dem Netzbetreiber, Abnahmen gewerblicher Anlagen.
Wir kennen die TAB der NRM Netzdienste aus der täglichen Praxis. Sprechen Sie uns an.
Kontakt aufnehmen| Adresse | NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main |
| Telefon | 069 213-0 |
| info@nrm-netzdienste.de | |
| Website | NRM Netzdienste: TAB |
Wir begutachten bundesweit. Die Seiten fassen die TAB des jeweiligen Netzbetreibers zusammen:
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Zuletzt aktualisiert: 2026-11-03 | Quelle: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH