Auf einen Blick: Das PBA-Prüfsiegel dokumentiert die dreifache Prüfung eines PV/BESS-Investments, nachvollziehbar für Investor, Steuerberater und Finanzamt.
- Technik: Anlagenqualität, Komponenten, Ertragsprognose: TÜV-zertifiziert geprüft
- Wirtschaft: Plausibilität von Kaufpreis, Erlösen und Betriebskosten
- Recht: Verträge, Genehmigungen und Betreiberstellung im Blick
- Prüfsiegel mit individueller Prüf-ID, bestätigt für IAB · § 7g EStG
- Inbetriebnahme unabhängig geprüft und dokumentiert, der entscheidende IAB-Zeitpunkt
Häufige Fragen: IAB & Steuerberater
Was genau bestätigt das PBA-Prüfsiegel?
Die dreifache Prüfung der konkreten Anlage: Technik (Qualität, Komponenten, Ertrag), Wirtschaft (Kaufpreis, Erlöse, Kosten) und Recht (Verträge, Genehmigungen, Betreiberstellung). Jedes Siegel trägt eine individuelle Prüf-ID und ist eindeutig der geprüften Anlage zugeordnet.
Warum ist eine unabhängige Prüfung beim IAB-Investment wichtig?
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG setzt eine tatsächliche betriebliche Investition voraus. Überteuerte oder technisch mangelhafte Anlagen gefährden Rendite und steuerliche Anerkennung. Die unabhängige Prüfung schafft die dokumentierte Faktenbasis, vor der Unterschrift.
Wann sollte die Prüfung stattfinden?
Idealerweise vor Kaufvertragsabschluss, dann fließen die Ergebnisse in Preis und Vertragsgestaltung ein. Eine Prüfung nach Inbetriebnahme ist ebenfalls möglich.
Was passiert nach Ablauf der Haltefrist?
Viele IAB-Investoren möchten die Anlage dann verkaufen. Wir erstellen das Wertgutachten und begleiten den Verkaufsprozess technisch fundiert: Unterlagenaufbereitung, Wertargumentation, Käufer-Q&A.
Der Anbieter meines PV-Investments ist insolvent, was nun?
Wir stellen zunächst fest, ob die Anlage existiert, funktionsfähig und korrekt bewertet ist. Darauf aufbauend unterstützen wir bei Rückabwicklung oder Weiterbetrieb, mit gerichtsfester Dokumentation gegenüber Insolvenzverwalter und Finanzamt.
Arbeiten Sie mit Steuerberatern zusammen?
Ja, regelmäßig. Wir liefern die technische und wirtschaftliche Faktenbasis; die steuerliche Würdigung bleibt beim Steuerberater. Auf Wunsch stimmen wir Prüfumfang und Dokumentation direkt mit der Kanzlei ab.
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