Kurz gesagt
Ertragswert = Summe der abgezinsten jährlichen Überschüsse bis zur Stilllegung, abzüglich Rückbau. Die größten Hebel sind der tatsächliche Ertrag, die Restlaufzeit der Vergütung und der Zinssatz.
Formel
Eingangsgrößen und typische Fehler
| Größe | Richtig | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Ertrag | Zählerstände der letzten Jahre, witterungsbereinigt | Ertragsprognose aus der Planung |
| Degradation | aus Messdaten abgeleitet, im Modell 0,5 % pro Jahr | ignoriert oder pauschal zu hoch |
| Vergütung | Satz laut Abrechnung bis Ende des 20. Jahres nach Inbetriebnahme | EEG-Ende falsch datiert |
| Erlöse nach EEG | Marktwert oder Direktvermarktung, Eigenverbrauch | alte Vergütung fortgeschrieben |
| Kosten | vollständig, mit Preissteigerung | Versicherung, Messung oder Pacht vergessen |
| Investitionen | Wechselrichtertausch im 15. Jahr oder nach Zustand | nicht angesetzt |
| Stilllegung | wirtschaftlich optimales Jahr | starre 25 oder 30 Jahre |
| Zins | risikogerecht, offen gelegt | ohne Begründung gewählt |
Welcher Zinssatz ist richtig?
Der Zins bildet Kapitalkosten und Risiko ab. Eine gut dokumentierte Anlage mit gesicherter Vergütung rechtfertigt einen niedrigeren Satz als eine Anlage mit Mängeln, kurzer Pacht oder Post-EEG-Erlösen. Wir legen den Zins im Gutachten offen und zeigen in der Sensitivitätsanalyse, was ein Prozentpunkt mehr oder weniger ausmacht. Im Beispiel der 250-kWp-Anlage sind es rund 3 %.
Beispiel
Das vollständige Rechenbeispiel einer Gewerbeanlage und einer Anlage auf einem Einfamilienhaus mit allen Jahreswerten steht auf der Seite Restwert einer Photovoltaikanlage. Mit dem Rechner setzen Sie Ihre eigenen Werte ein.
Erlöse nach dem EEG-Ende richtig ansetzen
Der häufigste Fehler im Ertragswert steckt in den Jahren nach der Vergütung. Ausgeförderte Anlagen bis 100 kW erhalten den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Für 2025 waren das 4,51 ct/kWh minus 0,72 ct/kWh. Ab 2026 sinkt die Pauschale auf 0,23 ct/kWh, mit intelligentem Messsystem auf die Hälfte. Die Regel gilt bis Ende 2032 (Verbraucherzentrale). Wer die alte Vergütung fortschreibt, überschätzt den Wert.
Für die Zeit danach gibt es keine gesetzliche Zusage. Wir rechnen dann mit Direktvermarktung oder Eigenverbrauch und zeigen in der Sensitivitätsanalyse, was ein Cent je Kilowattstunde bewirkt.
Negative Preise bei neuen Anlagen
Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 25. Februar 2025 entfällt die Vergütung in jeder Viertelstunde mit negativem Börsenpreis. Der Förderzeitraum verlängert sich um diese Zeiten (§ 51 und § 51a EEG, Clearingstelle EEG|KWKG). Im Ertragswert wandern damit Erlöse in spätere Jahre, der Barwert sinkt. Für Anlagen, die vor 2016 in Betrieb gingen, gibt es keine Kürzung bei negativen Preisen.
Rückbau als letzter Posten
PV-Module fallen seit dem 24. Oktober 2015 unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Die Rücknahme über registrierte Hersteller oder deren Rücknahmesysteme ist kostenfrei. Private Haushalte können bis zu 20 Module an kommunalen Sammelstellen abgeben (Solarenergie-Förderverein). Demontage, Gerüst und Transport bleiben beim Betreiber. Diese Kosten setzen wir im Stilllegungsjahr an.
Eigenverbrauch im Ertragswert
Selbst genutzter Strom wird mit dem ersparten Arbeitspreis bewertet, netto und mit Preissteigerung. Den Anteil nehmen wir aus Zählerdaten oder dem Lastgang. Bei Mieterstrom zählt der vereinbarte Preis gegenüber den Mietern. Eine Schätzung von 30 % Eigenverbrauch ohne Messwerte verschiebt den Ertragswert schnell um fünfstellige Beträge.
Was der Zinssatz nicht leisten soll
Fehlende Unterlagen oder ein bekannter Mangel gehören nicht versteckt in einen höheren Zins. Wir setzen solche Risiken als konkrete Kosten oder Ertragsabschläge an. Der Zins bleibt dann nachvollziehbar und jeder Posten lässt sich einzeln prüfen.
Häufige Fragen
Was ist der Ertragswert einer PV-Anlage?
Der Barwert aller Überschüsse, die die Anlage ab dem Stichtag bis zur Stilllegung noch erwirtschaftet, abzüglich Investitionen und Rückbau.
Welcher Zinssatz wird beim Ertragswert angesetzt?
Ein risikogerechter Satz, der Kapitalkosten und die Unsicherheit der Erlöse abbildet. Er wird im Gutachten begründet und in einer Sensitivitätsanalyse variiert.