Kurz gesagt
Der Zeitwert ist der Neuwert einer gleichwertigen Anlage abzüglich eines Abzugs für Alter, Abnutzung und Zustand. Ob der Versicherer zum Zeitwert oder Neuwert entschädigt, regelt der Vertrag. Den entgangenen Ertrag deckt nur eine Ertragsausfallversicherung.
Neuwert, Zeitwert, Ertragswert
Warum der Zeitwert oft nicht reicht
Modulpreise sind seit 2010 stark gefallen. Der Neuwert einer Anlage aus 2011 ist heute ein Bruchteil des damaligen Preises, der Zeitwert entsprechend niedrig. Ihr wirtschaftlicher Wert liegt dagegen wegen der hohen Vergütung oft weit darüber. Wird eine solche Anlage zerstört und nicht vergütungserhaltend ersetzt, fehlt die Differenz. Seit dem Solarpaket I können Module an Gebäuden unabhängig von einem Defekt ersetzt werden, ohne dass der Vergütungsanspruch für die ursprüngliche Leistung verloren geht (Clearingstelle EEG|KWKG). Der Austausch muss dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Was wir im Schadenfall prüfen
- Umfang des Schadens mit Thermografie, Elektrolumineszenz und IV-Kennlinie, auch an Modulen ohne sichtbare Schäden
- Ursache (Hagel, Sturm, Überspannung, Montagefehler) und Abgrenzung zu Vorschäden
- Neuwert, Zeitwert und Kosten der vergütungserhaltenden Wiederherstellung
- Ertragsausfall bis zur Wiederherstellung
Mehr zur Schadenbegutachtung auf der Seite PV-Gutachten.
Wie der Abzug für Alter entsteht
Für den Zeitwert gibt es keine feste Tabelle. Der Sachverständige setzt den Neuwert einer technisch gleichwertigen Anlage am Schadenstag an und zieht ab, was Alter, Abnutzung und Zustand verbraucht haben. Maßstab ist die Lebensdauer der einzelnen Bauteile.
Module altern langsam. Das US-Forschungslabor NREL hat knapp 2.000 gemessene Degradationsraten ausgewertet und kommt im Median auf 0,5 % Leistungsverlust pro Jahr (NREL). Wechselrichter halten meist 10 bis 15 Jahre. Ein 14 Jahre altes Gerät ist deshalb fast vollständig verbraucht, die Module daneben nicht.
Die steuerliche Nutzungsdauer von 20 Jahren aus der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums (Übersicht bei Lexware) taugt dafür nicht. Sie regelt die Abschreibung. Über den Zustand sagt sie nichts.
Neuwertversicherung und Wiederherstellung
Viele Photovoltaikversicherungen entschädigen zum Neuwert. Den Teil über dem Zeitwert zahlen sie aber oft erst, wenn die Anlage tatsächlich wiederhergestellt ist. § 93 VVG lässt eine solche Wiederherstellungsklausel ausdrücklich zu (§ 93 VVG). Wer nach einem Hagelschaden nicht oder zu spät neu aufbaut, bekommt dann nur den Zeitwert.
Im Gutachten weisen wir deshalb Neuwert, Zeitwert und die Kosten der Wiederherstellung getrennt aus. Dazu kommt der Ertragsausfall bis zur Wiederinbetriebnahme. Er richtet sich nach dem Vergütungssatz und der Dauer des Stillstands.
Versteckte Schäden nach Hagel
Nach einem Hagelschauer sehen viele Module unversehrt aus. Mikrorisse in den Zellen zeigt erst die Elektrolumineszenz. Sie kosten anfangs kaum Leistung, wachsen aber mit jedem Temperaturwechsel und führen Jahre später zu Hotspots und Ertragsverlust. Für den Zeitwert zählt deshalb nicht nur das, was heute kaputt ist, sondern auch der Zustand der Module, die noch laufen.
Was der Versicherer sehen will
Schadenanzeige mit Datum, Fotos vom Schadenbild, Inbetriebnahmeprotokoll, Rechnungen, Wartungsnachweise und die Ertragsdaten vor und nach dem Ereignis. Fehlen die Ertragsdaten, lässt sich der Ertragsausfall nur schätzen. Das geht selten zu Gunsten des Betreibers aus.
Wer das Gutachten beauftragt
Der Versicherer schickt meist einen eigenen Regulierer. Als Betreiber dürfen Sie zusätzlich einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Manche Versicherungsbedingungen sehen bei Streit über die Höhe ein Sachverständigenverfahren vor, bei dem beide Seiten je einen Gutachter benennen. Ein eigenes Gutachten vor der Regulierung spart in solchen Fällen oft Monate.
Häufige Fragen
Was ist der Zeitwert einer PV-Anlage?
Der Neuwert einer gleichwertigen Anlage abzüglich eines Abzugs für Alter, Abnutzung und Zustand zum Schadenzeitpunkt.
Zahlt die Versicherung Zeitwert oder Neuwert?
Das regelt der Versicherungsvertrag. Viele Photovoltaikversicherungen entschädigen zum Neuwert, ältere oder günstige Verträge teils nur zum Zeitwert.