Kurz gesagt
Der Zeitwert ist der Neuwert einer gleichwertigen Anlage abzüglich eines Abzugs für Alter, Abnutzung und Zustand. Ob der Versicherer zum Zeitwert oder Neuwert entschädigt, regelt der Vertrag. Den entgangenen Ertrag deckt nur eine Ertragsausfallversicherung.
Neuwert, Zeitwert, Ertragswert
Warum der Zeitwert oft nicht reicht
Modulpreise sind seit 2010 stark gefallen. Der Neuwert einer Anlage aus 2011 ist heute ein Bruchteil des damaligen Preises, der Zeitwert entsprechend niedrig. Ihr wirtschaftlicher Wert liegt dagegen wegen der hohen Vergütung oft weit darüber. Wird eine solche Anlage zerstört und nicht vergütungserhaltend ersetzt, fehlt die Differenz. Seit dem Solarpaket I können Module an Gebäuden unabhängig von einem Defekt ersetzt werden, ohne dass der Vergütungsanspruch für die ursprüngliche Leistung verloren geht (Clearingstelle EEG|KWKG). Der Austausch muss dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Was wir im Schadenfall prüfen
- Umfang des Schadens mit Thermografie, Elektrolumineszenz und IV-Kennlinie, auch an Modulen ohne sichtbare Schäden
- Ursache (Hagel, Sturm, Überspannung, Montagefehler) und Abgrenzung zu Vorschäden
- Neuwert, Zeitwert und Kosten der vergütungserhaltenden Wiederherstellung
- Ertragsausfall bis zur Wiederherstellung
Mehr zur Schadenbegutachtung auf der Seite PV-Gutachten.
Häufige Fragen
Was ist der Zeitwert einer PV-Anlage?
Der Neuwert einer gleichwertigen Anlage abzüglich eines Abzugs für Alter, Abnutzung und Zustand zum Schadenzeitpunkt.
Zahlt die Versicherung Zeitwert oder Neuwert?
Das regelt der Versicherungsvertrag. Viele Photovoltaikversicherungen entschädigen zum Neuwert, ältere oder günstige Verträge teils nur zum Zeitwert.